Der Vorstand des SV Gablingen setzt sich aus dem 1. Vorsitzenden sowie bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern zusammen.
Gemäß §26 BGB vertritt der 1. Vorsitzende den Verein sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich alleine oder gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand ist für die Leitung der Vereinsgeschäfte verantwortlich. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für eine Amtszeit von drei Jahren.
Der aktuelle Vorstand des SV Gablingen besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern.
Den 1. Vorstand können Sie per Kontaktformular bei Fragen erreichen.