Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der sogenannten Hotspotregelung möglich. Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, diese Hotspotregelung vorerst nicht anzuwenden.
Für uns bedeutet das: Keine Zugangsbeschränkungen, keine Kapazitätsobergrenzen, keine Maskenpflicht und somit einfach nur freie Sportausübung!
Euer SV Gablingen #svgablingenstarkmiteuch
Informationen zu der aktuellen Lage können Sie über nachfolgende Links abrufen: